Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Manuel Hilgert, Birkenstr. 3, 85414 Kirchdorf an der Amper (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Software „ISMS Lite" (nachfolgend „Software"). Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

2. Vertragsgegenstand

Der Anbieter stellt dem Kunden die Software ISMS Lite als Self-Hosted-Lösung zur Verfügung. Die Software wird auf der Infrastruktur des Kunden betrieben. Der Anbieter erbringt keine Hosting-Leistungen.

Die Software umfasst alle zum Zeitpunkt der Lieferung verfügbaren Module und Frameworks in dem auf der Produktseite beschriebenen Umfang. Es gelten keine Benutzer-Limits pro Instanz.

3. Lizenzmodelle

3.1 Einzellizenzen

Der Anbieter bietet die Software in folgenden Lizenzmodellen an:

a) Abo-Lizenz Der Kunde erhält ein zeitlich befristetes, nicht-exklusives, nicht-übertragbares Nutzungsrecht für eine Instanz der Software. Das Abo verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern es nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Updates sind während der gesamten Laufzeit enthalten.

b) Lifetime-Lizenz (Einmalkauf) Der Kunde erhält ein zeitlich unbefristetes, nicht-exklusives, nicht-übertragbares Nutzungsrecht für eine Instanz der Software. Updates sind für 12 Monate ab Kaufdatum enthalten. Nach Ablauf der 12 Monate kann der Update-Zugang optional verlängert werden. Die Nutzung der Software ist auch ohne aktiven Update-Zugang zeitlich unbeschränkt möglich.

3.2 Partner- und MSP-Pakete

Für IT-Sicherheitsdienstleister, Managed Service Provider und Zertifizierungsbegleiter sind Mehrfachlizenzen (5, 10, 25 oder 50 Instanzen) verfügbar. Es gelten die gleichen Lizenzmodelle (Abo oder Lifetime) wie in Abschnitt 3.1, bezogen auf die im jeweiligen Paket enthaltene Anzahl an Instanzen.

Partner- und MSP-Kunden dürfen die Software unter eigenem Branding betreiben (White-Labeling). Die Weitergabe einzelner Lizenzen an Dritte außerhalb des Partner-/MSP-Modells ist nicht gestattet.

4. Vertragsschluss und Bestellung

Die Darstellung der Software auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Der Kunde gibt durch Absenden des Bestellformulars ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung per E-Mail bestätigt oder die Software bereitstellt.

5. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus der Preisliste auf der Website zum Zeitpunkt der Bestellung.

Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Die Rechnung wird per E-Mail zugestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Abo-Lizenzen wird die Rechnung jeweils zu Beginn der Vertragslaufzeit gestellt.

6. Bereitstellung und Installation

Die Software wird nach Vertragsschluss als Download bereitgestellt. Die Installation erfolgt durch den Kunden auf seiner eigenen Infrastruktur. Der Anbieter stellt eine Installationsanleitung zur Verfügung.

Systemvoraussetzungen: Linux (Ubuntu/Debian empfohlen), Docker, mindestens 500 MB RAM und 10 GB Speicherplatz.

7. Updates und Support

7.1 Updates

Während der Update-Laufzeit (Abo: gesamte Vertragslaufzeit; Lifetime: 12 Monate ab Kauf) erhält der Kunde Zugang zu allen veröffentlichten Updates und neuen Versionen der Software. Die Installation von Updates obliegt dem Kunden.

7.2 Support

Der Anbieter leistet technischen Support per E-Mail im Rahmen üblicher Geschäftszeiten. Bei Partner- und MSP-Paketen richtet sich der Support an den Partner, nicht an dessen Endkunden.

8. Nutzungsrechte und Beschränkungen

8.1 Nutzungsrecht

Der Kunde erhält ein nicht-exklusives Nutzungsrecht im Rahmen des gewählten Lizenzmodells. Pro Einzellizenz darf eine Instanz der Software betrieben werden. Bei Partner- und MSP-Paketen darf die im Paket enthaltene Anzahl an Instanzen betrieben werden.

8.2 Einzellizenzen

Einzellizenzen berechtigen den Kunden, die Software für den eigenen Geschäftsbetrieb auf eigener oder angemieteter Infrastruktur zu betreiben. Eine Weitergabe der Lizenz an Dritte ist nicht gestattet.

8.3 Partner- und MSP-Lizenzen

Partner- und MSP-Kunden dürfen die Software im Rahmen ihres erworbenen Pakets für ihre Endkunden betreiben und als Teil ihres Dienstleistungsangebots bereitstellen. Dies umfasst:

  • den Betrieb von Kundeninstanzen auf eigener oder im Auftrag des Endkunden angemieteter Infrastruktur,
  • die Bereitstellung der Software als Managed Service gegenüber Endkunden,
  • die eigene Preisgestaltung gegenüber Endkunden,
  • die Anpassung des Brandings (White-Labeling).

Partner- und MSP-Kunden dürfen die Software nicht als eigenständiges Produkt weiterverkaufen oder Unterlizenzen vergeben, die über das Managed-Service-Modell hinausgehen. Die Anzahl der gleichzeitig betriebenen Instanzen ist auf das erworbene Paket begrenzt.

8.4 Allgemeine Beschränkungen

Dem Kunden ist es nicht gestattet:

  • die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht durch zwingendes Recht gestattet ist,
  • technische Schutzmechanismen der Software zu umgehen oder zu entfernen,
  • die Software oder Teile davon als eigenständiges Konkurrenzprodukt weiterzuverkaufen.

8.5 Anpassungen

Der Kunde darf die Software für eigene Geschäftszwecke anpassen, eigene Frameworks importieren und die mitgelieferten Praxistexte bearbeiten. Diese Anpassungen verbleiben beim Kunden.

9. Datenverarbeitung und Telemetrie

9.1 Datenhoheit

Die Software wird vollständig auf der Infrastruktur des Kunden betrieben (Self-Hosted). Der Anbieter hat keinen Zugriff auf die vom Kunden verarbeiteten Daten.

9.2 Installationskennung

Die Software übermittelt ausschließlich eine anonyme Installationskennung an den Anbieter. Diese Kennung enthält keine personenbezogenen Daten, keine Nutzungsdaten und keine Inhalte des Kunden. Bei Abo-Lizenzen wird über diese Kennung die automatische Lizenzverlängerung vorgenommen.

9.3 Air-Gap-Betrieb

Die Software kann jederzeit vollständig ohne Internetverbindung betrieben werden (Air-Gap-Betrieb). Die Lizenz erfordert keine Online-Aktivierung. Im Air-Gap-Betrieb entfällt die automatische Lizenzverlängerung bei Abo-Lizenzen; die Verlängerung erfolgt dann manuell.

10. Gewährleistung

Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen den in der Produktbeschreibung auf der Website dargestellten Funktionen entspricht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Bereitstellung.

Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Anbieter wird gemeldete Mängel im Rahmen einer angemessenen Frist beseitigen, entweder durch Nachbesserung oder durch Bereitstellung einer fehlerbereinigten Version.

Ein Mangel liegt nicht vor bei Fehlern, die durch unsachgemäße Nutzung, Modifikation der Software durch den Kunden (soweit diese den Fehler verursacht), ungeeignete Betriebsumgebung oder höhere Gewalt verursacht werden.

11. Haftung

Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung ist der Höhe nach auf den vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlten Netto-Lizenzgebühren begrenzt. Bei Lifetime-Lizenzen ist die Haftung auf den gezahlten Kaufpreis begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

12. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die Durchführung des Vertrags zu verwenden.

13. Laufzeit und Kündigung

13.1 Abo-Lizenz

Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Das Abo verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern es nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen.

13.2 Lifetime-Lizenz

Das Nutzungsrecht ist zeitlich unbefristet. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Der optionale Update-Zugang kann jährlich verlängert oder beendet werden.

13.3 Wirkung der Kündigung

Nach Beendigung des Vertrags erlischt das Nutzungsrecht des Kunden. Bei Abo-Lizenzen hat der Kunde die Software nach Vertragsende von seinen Systemen zu entfernen. Die vom Kunden während der Vertragslaufzeit erstellten Daten (Inhalte, Exporte, Konfigurationen) verbleiben beim Kunden.

Bei Lifetime-Lizenzen besteht das Nutzungsrecht unbefristet fort.

14. Widerrufsrecht

Da sich die Software ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

16. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Stand: März 2026